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§ 82 SGB III für Beschäftigte

Einzelantrag nach § 82
für eine beschäftigte Person vorbereiten

Alle Angaben müssen einen nachvollziehbaren Förderfall ergeben. Der Leitfaden ordnet Betriebsdaten, Person, Weiterbildung, Kosten und Begründung vor der digitalen Vorbereitung.

Ein gemeinsamer Fall

Betrieb, beschäftigte Person und Weiterbildung gehören in dieselbe Antragslogik

Sechs Blöcke führen von den Betriebsdaten bis zu Nachweisen und Unterschrift. Jede Überschrift zeigt, welchen Teil des Falls dein Team gerade prüft.

Abschluss der Vorbereitung

Nachweise und Unterschriften schließen die Vorbereitung ab

Typisch sind Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses, Maßnahmennachweis mit Maßnahmenummer, Kostennachweis des Bildungsträgers, Angaben zur Betriebsgröße. Welche Unterlagen im Einzelfall verlangt werden, richtet sich nach der zuständigen Agentur für Arbeit.

Produktbrücke

Bewillo hält Daten, Dokumente und Textentwurf je Person zusammen

Dein Team prüft die übernommenen Angaben und gibt den Vorgang erst frei, wenn Formularsatz und Begründung zusammenpassen.

Die Begründung macht den Weiterbildungsbedarf nachvollziehbar

  • Als an § 82 orientierter Text pro Teilnehmer, nicht von Hand.
  • Bedarf hergeleitet für die konkrete Person und Maßnahme.
  • Du prüfst und passt an, die fachliche Verantwortung bleibt beim Träger.
Einzelantrag im vollständigen Ablauf ansehen
Einordnung

Fragen zum Einzelantrag nach § 82

Was ist der Einzelantrag auf Förderung der Weiterbildung Beschäftigter?
Es ist der Antrag, mit dem die Weiterbildung einer einzelnen beschäftigten Person nach § 82 SGB III gefördert wird: über den Arbeitgeber, im bestehenden Beschäftigungsverhältnis. Er unterscheidet sich vom Bildungsgutschein nach § 81, der sich an Arbeitslose richtet.
Worin unterscheidet sich der Einzelantrag vom Sammelantrag?
Der Einzelantrag fördert eine einzelne beschäftigte Person. Sollen mehrere Beschäftigte desselben Betriebs gefördert werden, fasst der Sammelantrag die Gruppe zusammen. Inhaltlich gelten dieselben Anforderungen nach § 82 SGB III, beim Sammelantrag pro Person dokumentiert.
Welche Angaben braucht der Einzelantrag?
Arbeitgeber- und Betriebsdaten inklusive Betriebsnummer, die Daten der beschäftigten Person, Bezeichnung und Maßnahmenummer der Weiterbildung, Beginn und Ende, die Lehrgangskosten und den beantragten Förderanteil sowie die Begründung des Weiterbildungsbedarfs. Dazu gehören die Nachweise.
Wie hoch ist die Förderung nach § 82 SGB III?
Der Förderanteil richtet sich nach der Betriebsgröße: Kleinstbetriebe können eine vollständige Übernahme der Lehrgangskosten erreichen, mit zunehmender Beschäftigtenzahl sinkt der Anteil. Die genaue Höhe legt die Agentur für Arbeit im Einzelfall fest.
Was ist der häufigste Grund für eine Ablehnung?
Eine zu allgemeine Begründung des Weiterbildungsbedarfs. Wird nicht nachvollziehbar hergeleitet, warum die Weiterbildung für die konkrete Person und den Betrieb erforderlich ist, fehlt dem Antrag die tragende Argumentation. Hinzu kommen Formfehler in Pflichtfeldern und eine fehlende Maßnahmenummer.
Hilft Bewillo beim Ausfüllen des Einzelantrags?
Ja. Aus den erfassten Teilnehmer- und Betriebsdaten erzeugt Bewillo die BA-Formulare vorausgefüllt und formuliert die Bedarfsbegründung als § 82-Text pro Teilnehmer. Du prüfst alles, lässt die Teilnehmer per Link signieren und behältst den Status zentral im Blick.
Reicht Bewillo den Antrag bei der Agentur für Arbeit ein?
Nein. Bewillo bereitet den Antrag auf, erzeugt die Formulare und verfolgt den Status. Die Einreichung bei der zuständigen Agentur für Arbeit nimmst du als Träger wie gewohnt selbst vor. Die Verantwortung für den Antrag bleibt bei dir.
Sind Bewillos § 82-Begründungstexte einreichungsfertig?
Jeder Text ist ein BA-konform formulierter Vorschlag pro Teilnehmer, der den Bedarf nach § 82 SGB III herleitet. Die fachliche Verantwortung bleibt beim Träger: Du prüfst jeden Text und passt ihn an, bevor er in den Antrag fließt.