Betrieblicher Strukturwandel
Der Bedarf muss aus Strukturwandel entstehen, nicht nur aus normaler Einarbeitung oder kurzfristiger Anpassung am aktuellen Arbeitsplatz.
Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung während der Weiterbildung. Ob § 82a passt, hängt von Strukturwandel, Belegschaftsanteil, Vereinbarung und Maßnahme ab.
Es ist eine Entgeltersatzleistung während einer Weiterbildung im bestehenden Arbeitsverhältnis. Lehrgangskosten folgen einer anderen Förderlogik.
Qualifizierungsgeld kommt nur infrage, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind. Eine Weiterbildung allein reicht dafür nicht aus.
Der Bedarf muss aus Strukturwandel entstehen, nicht nur aus normaler Einarbeitung oder kurzfristiger Anpassung am aktuellen Arbeitsplatz.
Im Regelfall müssen mindestens 20 Prozent der Beschäftigten betroffen sein; bei Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten reichen 10 Prozent.
Der Betrieb braucht eine Regelung zum Qualifizierungsbedarf, zu Beschäftigungsperspektiven und zur Inanspruchnahme. Für Kleinstbetriebe reicht eine schriftliche Arbeitgebererklärung.
Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden dauern, über kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen und bei einem zugelassenen Träger stattfinden.
Die Weiterbildung läuft in einem bestehenden Arbeitsverhältnis; es darf nicht gekündigt oder per Aufhebungsvertrag beendet sein.
Der Arbeitgeber beantragt das Qualifizierungsgeld schriftlich. Nehmen mehrere Beschäftigte an derselben Weiterbildung teil, kann ein Antrag genügen.
Offizielle BA-Unterlagen
Sind die Voraussetzungen erfüllt, folgt ein eigener Dokumentenweg. Die BA nennt Antrag, Hinweise, Teilnehmerliste, Abrechnungsliste und Einverständniserklärung. Die AEZ-Formulare aus dem §82-Prozess gehören nicht dazu.
Dieses Formular ist der Kern des Qualifizierungsgeld-Verfahrens: Es fragt Betriebsdaten, Strukturwandel, betroffene Beschäftigte und die geplante Weiterbildung ab. Es gehört nicht zur bestehenden §82-/AEZ-Dokumentstrecke.
Offizieller BA-Antrag für Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III.
Offizielle BA-Quelle öffnenBeide Förderwege betreffen Weiterbildung im Betrieb. Leistung, Voraussetzungen, Antrag und Unterlagen unterscheiden sich jedoch.
Förderung von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgeltzuschuss für Beschäftigte. Das ist die Förderlogik, auf die Bewillos heutige QCG-Unterlagen ausgerichtet sind.
Entgeltersatzleistung bei strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf im Betrieb. Dieser Förderfall braucht eine eigene Prozess- und Dokumentlogik.
Für Weiterbildungskosten und Arbeitsentgeltzuschuss nach § 82 bündelt Bewillo Teilnehmerdaten, BA-Unterlagen, Begründungstexte und Signaturen. Der Förderweg nach § 82a bleibt davon getrennt.
§ 82-Antragswesen ansehenMaßgeblich sind das geltende Gesetz und die Hinweise der Bundesagentur für Arbeit. Die Förderentscheidung trifft die zuständige Agentur.