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§ 82a SGB III

Qualifizierungsgeld
nicht mit §82 verwechseln

§82a SGB III ist ein eigener Förderfall: Entgeltersatzleistung bei strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf. Diese Seite ordnet die Voraussetzungen ein, ohne daraus ein Bewillo-Produktversprechen zu machen.

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Wichtig vorab

Qualifizierungsgeld ist
nicht der normale QCG-Antrag

Bewillo unterstützt heute das §82-/QCG-Antragswesen für AZAV-Träger. Qualifizierungsgeld nach §82a SGB III ist ein eigener Förderfall und muss fachlich getrennt geprüft werden.

Für §82-Unterlagen

Bewillo unterstützt AZAV-Träger bei QCG-Unterlagen nach §82 SGB III: BA-Formulare, Begründungstext-Entwürfe, Signaturen und Statusübersicht.

Für §82a anders prüfen

Qualifizierungsgeld folgt einer eigenen Logik: Arbeitgeber-Antrag, Strukturwandel, Betriebsvereinbarung oder Erklärung und Entgeltersatz.

Für die Einordnung

Diese Seite hilft dir, §82a sauber von §82/QCG zu trennen, bevor du Zuständigkeit, Nachweise und nächste Schritte planst.

Offizielle BA-Unterlagen

Die §82a-Unterlagen sind ein eigenes Paket

Qualifizierungsgeld nutzt nicht die AEZ-Formulare aus dem §82-Prozess. Die BA nennt Antrag, Hinweise, Teilnehmerliste, Abrechnungsliste und Einverständniserklärung als eigene Unterlagen.

Vorschau des BA-Dokuments Antrag auf Qualifizierungsgeld
AntragBA046587

Antrag auf Qualifizierungsgeld

Dieses Formular ist der Kern des Qualifizierungsgeld-Verfahrens: Es fragt Betriebsdaten, Strukturwandel, betroffene Beschäftigte und die geplante Weiterbildung ab. Es gehört nicht zur bestehenden §82-/AEZ-Dokumentstrecke.

Offizieller BA-Antrag für Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III.

Offizielle BA-Quelle öffnen
Einordnung

Wann §82a
überhaupt ins Spiel kommt

Entscheidend ist nicht nur eine Weiterbildung, sondern der betriebliche Strukturwandel und die Frage, ob Beschäftigung im selben Unternehmen durch Qualifizierung gesichert werden kann.

Eigenständige Leistung nach § 82a

Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung für Beschäftigte während einer beruflichen Weiterbildung. Es ist nicht der normale §82-Antrag auf Weiterbildungskosten oder Arbeitsentgeltzuschuss.

Antrag liegt beim Arbeitgeber

Das Qualifizierungsgeld wird schriftlich vom Arbeitgeber beantragt. Nehmen mehrere Beschäftigte an derselben Weiterbildung teil, kann ein Antrag genügen.

§82a-Checkliste

Was ein Qualifizierungsgeld-Antrag
fachlich klären muss

Diese Punkte zeigen, warum §82a nicht einfach ein weiterer QCG-Button ist. Der Antrag braucht betriebliche, persönliche und maßnahmenbezogene Nachweise in einer eigenen Logik.

Betroffener Belegschaftsanteil

Im Regelfall müssen mindestens 20 Prozent der Beschäftigten betroffen sein; bei Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten reichen 10 Prozent.

Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Erklärung

Der Betrieb braucht eine Regelung zum Qualifizierungsbedarf, zu Beschäftigungsperspektiven und zur Inanspruchnahme. Für Kleinstbetriebe reicht eine schriftliche Arbeitgebererklärung.

Persönliche Voraussetzungen

Die Weiterbildung läuft in einem bestehenden Arbeitsverhältnis; es darf nicht gekündigt oder per Aufhebungsvertrag beendet sein.

Abgrenzung

Zwei Förderlogiken,
zwei Prozessmodelle

Häufige Fragen zum Qualifizierungsgeld

Ist Qualifizierungsgeld dasselbe wie QCG nach §82 SGB III?
Nein. §82 SGB III regelt die Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, etwa Weiterbildungskosten und Zuschüsse. §82a SGB III regelt Qualifizierungsgeld als Entgeltersatzleistung bei strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf.
Automatisiert Bewillo Qualifizierungsgeld-Anträge schon vollständig?
Nein. Bewillo ist heute auf §82-/QCG-Antragswesen, BA-Unterlagen, Begründungstexte und Signaturen für AZAV-Träger ausgerichtet. Qualifizierungsgeld nach §82a ist ein eigener Förderfall und wird hier bewusst separat eingeordnet.
Welche Voraussetzungen nennt die Bundesagentur für Arbeit?
Die BA nennt unter anderem strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf in einem relevanten Teil der Belegschaft, mehr als 120 Stunden Weiterbildung, AZAV-Zulassung des Bildungsträgers und die Zustimmung der Beschäftigten.
Wie hoch ist das Qualifizierungsgeld?
Die BA beschreibt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz; bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Die konkrete Berechnung gehört in die fachliche Prüfung des Arbeitgebers beziehungsweise der Agentur für Arbeit.

Weiterführende Förderthemen

Für §82-Unterlagen
prüffertig arbeiten

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