Maßnahmenummer beantragen — Schritt für Schritt
Was in den Kurzfragebogen der Maßnahme gehört — und wie Bewillo den Fragebogen aus Ihrer Kurs-Konfiguration automatisch ausfüllt. Für AZAV-zugelassene Bildungsträger.
- Verarbeitung in der EU
- DSGVO-konform
- Kein neues Passwort
- In 15 Min startklar
Was in den Kurzfragebogen gehört
Sechs Blöcke führen von den Trägerangaben bis zum KURSNET-Eintrag. Sind sie vollständig, kann die Maßnahme zugelassen werden — und erhält ihre Maßnahmenummer.
- 1Träger
Träger- und Zulassungsangaben
An den Anfang gehören die Daten des AZAV-zugelassenen Trägers: Name, Anschrift und der Nachweis der Trägerzulassung durch die Fachkundige Stelle. Ohne gültige Trägerzulassung kann keine Maßnahme zugelassen werden.
- 2Maßnahme
Bezeichnung und Inhalte der Maßnahme
Titel der Maßnahme, Lernziele und die wesentlichen Inhalte. Der Kurzfragebogen fragt knapp ab, worum es geht — die ausführliche Maßnahmebeschreibung folgt separat im Zulassungsverfahren.
- 3Förderspur
Maßnahmeart und Förderrahmen
Um welche Art von Maßnahme handelt es sich, und nach welcher Rechtsgrundlage soll sie förderbar sein — etwa die Weiterbildung Beschäftigter nach § 82 SGB III. Diese Zuordnung bestimmt den weiteren Ablauf.
- 4Zeitrahmen
Dauer, Umfang und Termine
Unterrichtsstunden, Gesamtdauer und der geplante Durchführungszeitraum. Für die Förderung Beschäftigter nach § 82 SGB III ist der Stundenumfang ein zentrales Kriterium und gehört eindeutig benannt.
- 5Kosten
Kosten und Maßnahmekostensätze
Die kalkulierten Kosten der Maßnahme und die zugrunde liegenden Kostensätze. Sie müssen zur Maßnahmeart und zum Umfang passen, damit die Maßnahme zugelassen und später förderbar ist.
- 6Abschluss
Durchführungsort und KURSNET-Eintrag
Ort der Durchführung und die Veröffentlichung in KURSNET. Mit der Zulassung erhält die Maßnahme ihre Maßnahmenummer — die Grundlage, auf die sich jeder spätere Förderantrag bezieht.
Das sollte vor dem Kurzfragebogen bereitliegen
- Nachweis der AZAV-Trägerzulassung durch die Fachkundige Stelle.
- Maßnahmekonzept mit Lernzielen, Inhalten und Stundenumfang.
- Kalkulation der Maßnahmekosten und der zugrunde liegenden Kostensätze.
- Angaben zu Durchführungsort, Terminplanung und geplanter KURSNET-Veröffentlichung.
Den Fragebogen aus Ihrer Kurs-Konfiguration füllen
Bewillo füllt den Fragebogen aus Ihrer Kurs- und Maßnahmen-Konfiguration aus: Bezeichnung, Stundenumfang und Termine kommen aus den hinterlegten Regeln. Die Beantragung der Maßnahmenummer und die Einreichung bei der zuständigen Stelle bleiben Ihre Aufgabe als Träger.
- Bewillo füllt den Fragebogen aus Ihrer Kurs- und Maßnahmen-Konfiguration aus — Bezeichnung, Stundenumfang und Termine kommen aus den hinterlegten Regeln, nicht aus erneutem Abtippen.
- Eigene Kurse, Module und Maßnahmenummern konfigurieren Sie einmal; daraus berechnet Bewillo Schulungsdaten und Formularinhalte für jeden Antrag.
- Sie prüfen den ausgefüllten Fragebogen und reichen ihn wie gewohnt selbst bei der zuständigen Stelle ein — Bewillo beantragt die Maßnahmenummer nicht für Sie.
Häufige Fragen zur Maßnahmenummer
- Was ist eine Maßnahmenummer und wofür wird sie gebraucht?
- Die Maßnahmenummer identifiziert eine zugelassene AZAV-Maßnahme eindeutig. Auf sie bezieht sich jeder spätere Förderantrag — ohne gültige Maßnahmenummer fehlt einem Antrag auf Förderung der Weiterbildung die Grundlage.
- Wer vergibt die Maßnahmenummer?
- Die Zulassung einer Maßnahme — und damit die Maßnahmenummer — erfolgt im Rahmen des AZAV-Verfahrens über die zuständige Stelle. Der Träger reicht dafür den Kurzfragebogen und die Maßnahmeunterlagen ein.
- Was gehört in den Kurzfragebogen der Maßnahme?
- Knapp und vollständig: Träger- und Zulassungsangaben, Bezeichnung und Inhalte der Maßnahme, Maßnahmeart und Förderrahmen, Dauer und Stundenumfang, Kosten und Kostensätze sowie Durchführungsort und KURSNET-Eintrag. Die ausführliche Maßnahmebeschreibung folgt separat.
- Brauche ich eine Trägerzulassung, bevor ich eine Maßnahmenummer beantrage?
- Ja. Die AZAV-Trägerzulassung durch die Fachkundige Stelle ist die Voraussetzung dafür, dass einzelne Maßnahmen zugelassen werden und eine Maßnahmenummer erhalten. Ohne sie kann keine Maßnahme zugelassen werden.
- Beantragt Bewillo die Maßnahmenummer bei der Behörde?
- Nein. Bewillo füllt den Fragebogen aus Ihrer Kurs- und Maßnahmen-Konfiguration vorausgefüllt aus. Die Beantragung der Maßnahmenummer und die Einreichung bei der zuständigen Stelle nehmen Sie als Träger selbst vor — die Verantwortung bleibt bei Ihnen.
- Wie hilft Bewillo beim Fragebogen?
- Sie konfigurieren Ihre Kurse, Module und Maßnahmenummern einmal in Bewillo. Daraus erzeugt Bewillo den Fragebogen vorausgefüllt und berechnet Schulungsdaten regelbasiert, statt dass Sie Bezeichnung, Stundenumfang und Termine pro Maßnahme erneut abtippen.
- Bringt Bewillo fertige Kurskataloge mit?
- Nein. Bewillo pflegt keine vorbefüllten Kurskataloge großer Anbieter. Sie hinterlegen Ihr eigenes Kursportfolio mit Ihren Maßnahmenummern und Start-Regeln — so bildet sich genau Ihr Angebot in den Anträgen und in der Terminberechnung ab.
- Wann hat die Maßnahme ihre Nummer — und wie geht es dann weiter?
- Mit der Zulassung der Maßnahme und dem KURSNET-Eintrag liegt die Maßnahmenummer vor. Anschließend können Sie für beschäftigte Personen den Förderantrag nach § 82 SGB III stellen — mit Bezug auf genau diese Maßnahmenummer.
Maßnahmen einmal konfigurieren, Fragebögen vorausgefüllt.
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