Mehr als 120 Stunden
Förderfähig sind in der Regel Weiterbildungen mit mehr als 120 Unterrichtsstunden — kurze Tagesseminare fallen nicht unter die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz.
Wer wird gefördert, wie hoch ist die Kostenbeteiligung des Arbeitgebers — und wie stellen Träger den Antrag? Die Grundlagen der Förderung von Beschäftigten nach § 82 SGB III, verständlich erklärt.
Die Eckdaten der Förderung von Beschäftigten über den Arbeitgeber — im Überblick:
Die wichtigsten Eckpunkte der Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz — als fachlicher Überblick, nicht als Produktversprechen.
Förderfähig sind in der Regel Weiterbildungen mit mehr als 120 Unterrichtsstunden — kurze Tagesseminare fallen nicht unter die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz.
Träger und Maßnahme müssen nach AZAV zugelassen und die Maßnahme in KURSNET gelistet sein. Ohne diese Zulassung kann die Agentur für Arbeit die Kosten nicht übernehmen.
Die beschäftigte Person darf in den letzten zwei Jahren keine Förderung nach § 82 SGB III erhalten haben — diese Karenz prüft die Agentur für Arbeit vor der Bewilligung.
Die Arbeitgeber-Kostenbeteiligung richtet sich nach der Beschäftigtenzahl: bis 100 % Kostenübernahme bei Kleinstbetrieben, gestaffelt bis 50 %, 25 % und 15 % bei größeren Unternehmen.
Die Höhe der Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit hängt von der Beschäftigtenzahl ab. Die „bis“-Werte sind Obergrenzen — die konkrete Quote setzt die Agentur für Arbeit im Einzelfall fest.
Nicht zu verwechseln: § 82 SGB III fördert Beschäftigte über den Arbeitgeber — im Unterschied zum Bildungsgutschein nach § 81 für Arbeitslose.
AZAV-Antrag schreibenVon der Prüfung der Förderfähigkeit bis zur Einreichung bei der Agentur für Arbeit — der Weg ist überall gleich.
Klären Sie mit dem Arbeitgeber, ob die Beschäftigten die Voraussetzungen erfüllen: mehr als 120 Stunden, AZAV-zugelassene Maßnahme in KURSNET und keine § 82-Förderung in den letzten zwei Jahren.
Sammeln Sie die Stamm- und Beschäftigtendaten der teilnehmenden Personen sowie die Betriebsdaten des Arbeitgebers — die Grundlage für die einzelnen Förderanträge.
Pro Beschäftigtem entsteht ein Förderantrag mit arbeitsmarktorientierter Bedarfsbegründung nach § 82 SGB III; bei Gruppen kommt eine einheitliche Sammelantragsbegründung hinzu.
Die unterschriebenen, vollständigen Unterlagen reichen Sie als Träger bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein — sie entscheidet über die Bewilligung und die Höhe der Kostenübernahme.
Die Einreichung bei der zuständigen Agentur für Arbeit nehmen Sie als Träger selbst vor — sie entscheidet über die Bewilligung und die Höhe der Kostenübernahme.
Die Förderlogik liegt bei der Agentur für Arbeit — die Antragsarbeit muss deshalb nicht manuell sein. Bewillo bereitet die Förderanträge auf und erzeugt die Begründungstexte.
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