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Förderung für Beschäftigte

Qualifizierungschancengesetz:
§ 82 SGB III für Beschäftigte einordnen

§ 82 fördert Weiterbildung im bestehenden Arbeitsverhältnis. Entscheidend sind Fall, Maßnahme, Zulassung, Zeitpunkt und Betriebsgröße.

Förderweg

Drei Förderinstrumente führen zu unterschiedlichen Antragswegen

Zuerst muss feststehen, welcher Förderweg den Fall beschreibt. Beschäftigtenqualifizierung, abschlussorientierte Weiterbildung und Qualifizierungsgeld folgen unterschiedlichen Regeln. Passt § 82, werden danach die Voraussetzungen des konkreten Falls geprüft.

Welches Förderinstrument beschreibt den konkreten Fall?

§ 82 SGB III

Hier weiterlesen

Beschäftigtenqualifizierung

Die Person bleibt beschäftigt. § 82 kann Lehrgangskosten und den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall fördern, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Dieser Förderweg wird hier erklärt

§ 81 Abs. 2 SGB III

Berufsabschluss nachholen

Bei einem Abschlussziel können die Lehrgangskosten auf § 81 Abs. 2 beruhen. Ein Arbeitsentgeltzuschuss kann daneben nach § 82 Abs. 3 gefördert werden.

§ 81 SGB III im Gesetz prüfen

§§ 82a bis 82c SGB III

Qualifizierungsgeld

Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung mit eigenen Voraussetzungen und Berechnungsregeln. Es ist nicht die hier erklärte Basisförderung nach § 82.

Qualifizierungsgeld einordnen
Voraussetzungen

Sechs Voraussetzungen entscheiden, ob § 82 zum Fall passt

Alle sechs Prüfpunkte sollten vor Maßnahmebeginn geklärt sein. Sind sie erfüllt, bestimmt als Nächstes die Betriebsgröße den Förderrahmen.

BeschäftigungDas Arbeitsverhältnis besteht fortDetails

Die Weiterbildung findet im bestehenden Arbeitsverhältnis statt. Für einen Arbeitsentgeltzuschuss muss Arbeitsleistung wegen der Teilnahme ganz oder teilweise ausfallen. Der Arbeitgeber stellt die Person unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts frei.

WeiterbildungszielMehr als eine kurze AnpassungDetails

Die vermittelten Kenntnisse gehen über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildung hinaus. Maßnahmen, zu denen der Arbeitgeber nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen verpflichtet ist, sind ausgeschlossen.

UmfangMehr als 120 anrechenbare StundenDetails

Die Weiterbildung umfasst insgesamt mehr als 120 Unterrichtsstunden und kann verteilt stattfinden. Asynchrone Lernanteile zählen nach der BA-Weisung nicht zur Mindeststundenzahl.

VorgeschichteBeide Zweijahresregeln prüfenDetails

Der Erwerb des Berufsabschlusses mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück. Zudem hat die Person in den zwei Jahren vor Antragstellung nicht an einer nach § 82 geförderten Weiterbildung teilgenommen.

ZulassungTräger und Maßnahme sind zugelassenDetails

Im Regelverfahren sind Träger und Maßnahme durch eine fachkundige Stelle zugelassen. Bei besonderem arbeitsmarktpolitischem Interesse kann die zuständige BA-Stelle nach § 177 Abs. 5 im Einzelfall die Aufgaben einer fachkundigen Stelle für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen wahrnehmen.

ZeitpunktVor dem maßgeblichen Ereignis klärenDetails

Leistungen der Arbeitsförderung werden grundsätzlich nur erbracht, wenn sie vor dem leistungsbegründenden Ereignis beantragt wurden. Die fallbezogenen Anforderungen sollten deshalb früh mit der Agentur geklärt werden.

Der Prüfpfad ordnet die Voraussetzungen. Die Förderentscheidung trifft die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Förderhöhe

Die Betriebsgröße bestimmt den gesetzlichen Förderrahmen für zwei Zuschüsse

Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschuss werden getrennt berechnet. Nach dem gesetzlichen Grundrahmen ist zu klären, ob Einzel- oder Sammelweg passt.

Weiterbildung

Lehrgangskosten

Die Agentur kann anerkannte Weiterbildungskosten vollständig oder teilweise übernehmen. Die Arbeitgeberbeteiligung richtet sich im gesetzlichen Grundrahmen nach der Betriebsgröße.

Freistellung

Arbeitsentgeltzuschuss

Für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall kann der Arbeitgeber einen Zuschuss erhalten. Maßgeblich sind das berücksichtigungsfähige Arbeitsentgelt und der tatsächliche Arbeitsausfall.

Förderrahmen nach Betriebsgröße

Gesetzlicher Grundrahmen für Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschuss

Unter 50 Beschäftigte

Arbeitgeberanteil Lehrgangskosten: Beteiligung soll entfallen

BA-Anteil Lehrgangskosten100 %
Arbeitsentgeltzuschuss75 %

50 bis 499 Beschäftigte

Arbeitgeberanteil Lehrgangskosten: 50 %

BA-Anteil Lehrgangskosten50 %
Arbeitsentgeltzuschuss50 %

Ab 500 Beschäftigte

Arbeitgeberanteil Lehrgangskosten: 75 %

BA-Anteil Lehrgangskosten25 %
Arbeitsentgeltzuschuss25 %

Die Staffel ist keine Förderzusage. Ob gefördert wird, entscheidet die Agentur im Einzelfall. Der tatsächliche Zahlbetrag hängt von den anerkannten Kosten, dem berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelt und dem Arbeitsausfall ab.

Ausnahmen und mögliche Zuschläge anzeigen

Bei Beschäftigten ab dem 45. Lebensjahr oder bei schwerbehinderten Beschäftigten soll die Arbeitgeberbeteiligung in Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten entfallen.

Bei einem einschlägigen Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung verringert sich die Arbeitgeberbeteiligung an den Lehrgangskosten um fünf Prozentpunkte. Der Arbeitsentgeltzuschuss kann um fünf Prozentpunkte steigen.

Erfüllt eine beschäftigte Person die Voraussetzungen nach § 81 Abs. 2 und nimmt an einer abschlussorientierten Weiterbildung teil, kann der Arbeitsentgeltzuschuss für Zeiten ohne Arbeitsleistung bis zu 100 Prozent betragen.

Verfahrensweg

Einzelfall und Gruppe brauchen unterschiedliche Unterlagen

Individualweg und Sammelweg können beide zu § 82 gehören. Antragstellerrolle, Bildungsgutschein und Zahlungsweg unterscheiden sich. Mit dem gewählten Weg steht fest, welche Unterlagen als Nächstes vorbereitet werden.

Geht es um einen Einzelfall oder um eine vergleichbare Gruppe?

Eine beschäftigte Person

Individualweg

Eine beschäftigte Person oder kein vergleichbarer Gruppenfall.

Entscheidend

Der Arbeitgeber beantragt den Arbeitsentgeltzuschuss. Die Weiterbildungskosten sind eine Leistung an die beschäftigte Person. Mit ihrer Vollmacht kann der Arbeitgeber die Unterlagen gemeinsam einreichen.

Rolle des Bildungsgutscheins

Für die Weiterbildungskosten kann ein Bildungsgutschein eingesetzt werden. Außerhalb des Sammelwegs kann die Agentur mit dem Einverständnis von Arbeitgeber und beschäftigter Person auf die Ausstellung verzichten.

Vergleichbare Beschäftigtengruppe

Sammelweg

Mehrere Beschäftigte mit vergleichbarer Qualifikation, vergleichbarem Bildungsziel oder vergleichbarem Weiterbildungsbedarf.

Entscheidend

Im Sammelweg ist der Arbeitgeber alleiniger Antragsteller und Empfänger der Gesamtleistung. Die Beschäftigten oder die Betriebsvertretung müssen zustimmen.

Rolle des Bildungsgutscheins

Im Sammelweg gibt es kein Bildungsgutscheinverfahren und keine direkte Zahlung der Lehrgangskosten von der BA an den Bildungsträger.

Sammelweg im QCG-Ablauf ansehen
Antragsweg

Der Antrag wird vor Beginn geklärt, eingereicht und dokumentiert

Der Ablauf bleibt fachlich nachvollziehbar. Erst einordnen, dann Unterlagen vorbereiten, vor Beginn einreichen und den Rücklauf festhalten.

  1. Klären

    Förderweg mit der Agentur klären

    Vor Maßnahmebeginn wird geprüft, ob § 82 passt und ob Individualweg oder Sammelweg einschlägig ist.

  2. Festlegen

    Maßnahme und Beteiligte festlegen

    Weiterbildungsziel, Umfang, Zulassungen, Beschäftigtendaten und Arbeitgeberdaten müssen zum gewählten Weg passen.

  3. Einreichen

    Unterlagen vor Beginn einreichen

    Der Antrag und die erforderlichen Nachweise werden vollständig beim zuständigen Arbeitgeber-Service eingereicht.

  4. Dokumentieren

    Entscheidung und Rücklauf dokumentieren

    Bewilligte Leistungen, Auflagen und spätere Änderungen bleiben dem konkreten Vorgang zugeordnet.

Vom Förderfall zum Vorgang

Aus dem Förderfall wird ein Vorgang mit Unterlagen, Freigabe und Rücklauf

Dein Team sieht an einer Stelle, was geprüft, signiert und zurückgemeldet wurde. Bewillo bereitet BA-Unterlagen vor. Die fachliche Prüfung, Freigabe und Einreichung bleiben bei deinem Team.

QCG-Vorgang · Betrieb Nord

12 Beschäftigte · Weiterbildung Logistik

  1. 1. Dateneingang

    12 Teilnehmer vollständig

    Geprüft
  2. 2. BA-Unterlagen

    Dokumente je Person gebündelt

    Freigabe offen
  3. 3. Signaturen

    Persönliche Links versendet

    9 von 12
  4. 4. BA-Rücklauf

    Ergebnis bleibt am Vorgang

    Ausstehend
Häufige Fragen

Fragen zur Förderung nach § 82

Die Antworten grenzen Förderung, Verfahren und Entscheidung voneinander ab. Die wichtigsten fachlichen Punkte stehen hier im Überblick.

Was kann nach § 82 SGB III gefördert werden?

§ 82 kann Zuschüsse zu anerkannten Lehrgangskosten und zum weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall im bestehenden Arbeitsverhältnis ermöglichen. Die Agentur entscheidet über die Förderung im Einzelfall.

Reichen genau 120 Stunden aus?

Nein. Die Weiterbildung muss mehr als 120 anrechenbare Unterrichtsstunden umfassen. Sie kann verteilt stattfinden. Asynchrone Lernanteile zählen nach der BA-Weisung nicht zur Mindeststundenzahl.

Sind die Prozentsätze eine Förderzusage?

Nein. Die Staffel beschreibt den gesetzlichen Grundrahmen. Ob gefördert wird und welcher Zahlbetrag sich ergibt, entscheidet die Agentur anhand des konkreten Falls und der anerkannten Bemessungsgrundlagen.

Wer ist im Individualweg und im Sammelweg antragstellend?

Im Individualweg beantragt der Arbeitgeber den Arbeitsentgeltzuschuss. Die Weiterbildungskosten sind eine Leistung an die beschäftigte Person. Im Sammelweg ist der Arbeitgeber alleiniger Antragsteller und Empfänger der Gesamtleistung.

Reicht eine AZAV-Zulassung für die Förderung aus?

Nein. Im Regelverfahren müssen Träger und Maßnahme zugelassen sein. Die Zulassung ersetzt weder die Prüfung der persönlichen Voraussetzungen noch die Förderentscheidung der Agentur.