§ 82 SGB III

Qualifizierungschancengesetz: Förderung beantragen.

Wer wird gefördert, wie hoch ist die Kostenbeteiligung des Arbeitgebers — und wie stellen Träger den Antrag? Die Grundlagen der Förderung von Beschäftigten nach § 82 SGB III, verständlich erklärt.

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Förderung nach § 82 SGB III

Die Eckdaten der Förderung von Beschäftigten über den Arbeitgeber — im Überblick:

Rechtsgrundlage
§ 82 SGB III
Zielgruppe
Beschäftigte über den Arbeitgeber
Mindestumfang
> 120 Unterrichtsstunden
Voraussetzung
AZAV-zugelassen & in KURSNET
Karenz
2 Jahre keine § 82-Förderung
Kostenübernahme
bis 100 % / 50 % / 25 % / 15 %
Beschäftigtenförderung über den Arbeitgeber — nicht der Bildungsgutschein nach § 81.
Die Förderlogik

Voraussetzungen auf einen Blick

Die wichtigsten Eckpunkte der Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz — als fachlicher Überblick, nicht als Produktversprechen.

> 120 h

Mehr als 120 Stunden

Förderfähig sind in der Regel Weiterbildungen mit mehr als 120 Unterrichtsstunden — kurze Tagesseminare fallen nicht unter die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz.

AZAV + KURSNET

Zugelassen & gelistet

Träger und Maßnahme müssen nach AZAV zugelassen und die Maßnahme in KURSNET gelistet sein. Ohne diese Zulassung kann die Agentur für Arbeit die Kosten nicht übernehmen.

2 Jahre

2-Jahres-Sperre

Die beschäftigte Person darf in den letzten zwei Jahren keine Förderung nach § 82 SGB III erhalten haben — diese Karenz prüft die Agentur für Arbeit vor der Bewilligung.

gestaffelt

Kostenbeteiligung nach Betriebsgröße

Die Arbeitgeber-Kostenbeteiligung richtet sich nach der Beschäftigtenzahl: bis 100 % Kostenübernahme bei Kleinstbetrieben, gestaffelt bis 50 %, 25 % und 15 % bei größeren Unternehmen.

Arbeitgeber-Kostenbeteiligung — gestaffelt nach Betriebsgröße

Die Höhe der Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit hängt von der Beschäftigtenzahl ab. Die „bis“-Werte sind Obergrenzen — die konkrete Quote setzt die Agentur für Arbeit im Einzelfall fest.

  • Kleinstbetriebe (unter 10 Beschäftigte) oder Beschäftigte ohne Berufsabschlusshöchste Übernahme der Lehrgangskosten
    bis 100 %
  • Kleine & mittlere Betriebe (10 bis unter 250 Beschäftigte)Arbeitgeberbeteiligung gestaffelt
    bis 50 %
  • Größere Unternehmen (unter 2.500 Beschäftigte)Arbeitgeber trägt den größeren Anteil
    bis 25 %
  • Großunternehmen (2.500 Beschäftigte und mehr)geringste Übernahme durch die BA
    bis 15 %

Nicht zu verwechseln: § 82 SGB III fördert Beschäftigte über den Arbeitgeber — im Unterschied zum Bildungsgutschein nach § 81 für Arbeitslose.

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In vier Schritten

So beantragen Träger die Förderung

Von der Prüfung der Förderfähigkeit bis zur Einreichung bei der Agentur für Arbeit — der Weg ist überall gleich.

  1. Schritt 1

    Förderfähigkeit prüfen

    Klären Sie mit dem Arbeitgeber, ob die Beschäftigten die Voraussetzungen erfüllen: mehr als 120 Stunden, AZAV-zugelassene Maßnahme in KURSNET und keine § 82-Förderung in den letzten zwei Jahren.

  2. Schritt 2

    Teilnehmerdaten erfassen

    Sammeln Sie die Stamm- und Beschäftigtendaten der teilnehmenden Personen sowie die Betriebsdaten des Arbeitgebers — die Grundlage für die einzelnen Förderanträge.

  3. Schritt 3

    Anträge & Begründung erstellen

    Pro Beschäftigtem entsteht ein Förderantrag mit arbeitsmarktorientierter Bedarfsbegründung nach § 82 SGB III; bei Gruppen kommt eine einheitliche Sammelantragsbegründung hinzu.

  4. Schritt 4

    Bei der Agentur für Arbeit einreichen

    Die unterschriebenen, vollständigen Unterlagen reichen Sie als Träger bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein — sie entscheidet über die Bewilligung und die Höhe der Kostenübernahme.

Die Einreichung bei der zuständigen Agentur für Arbeit nehmen Sie als Träger selbst vor — sie entscheidet über die Bewilligung und die Höhe der Kostenübernahme.

Häufige Fragen zum Qualifizierungschancengesetz

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz schafft die Grundlage, beschäftigte Menschen über ihren Arbeitgeber weiterzubilden — geregelt in § 82 SGB III. Gefördert werden vor allem Qualifizierungen, die über eine kurze Anpassung hinausgehen und auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet sind. Die Förderung läuft über den Arbeitgeber, nicht über einen Bildungsgutschein für Arbeitslose.
Wer kann nach § 82 SGB III gefördert werden?
Gefördert werden Beschäftigte, deren Weiterbildung über den Arbeitgeber beantragt wird. Die Maßnahme muss in der Regel mehr als 120 Stunden umfassen, AZAV-zugelassen und in KURSNET gelistet sein. Außerdem darf die Person in den letzten zwei Jahren keine Förderung nach § 82 erhalten haben.
Wie hoch ist die Arbeitgeber-Kostenbeteiligung?
Die Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit ist nach Betriebsgröße gestaffelt: bis 100 % bei Kleinstbetrieben unter 10 Beschäftigten oder bei Beschäftigten ohne Berufsabschluss, bis 50 % bei 10 bis unter 250 Beschäftigten, bis 25 % bei Unternehmen unter 2.500 Beschäftigten und bis 15 % bei Großunternehmen. Den restlichen Anteil trägt der Arbeitgeber.
Worin unterscheidet sich § 82 vom Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III richtet sich an Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen. Die Förderung nach § 82 SGB III (Qualifizierungschancengesetz) richtet sich an Beschäftigte und wird über den Arbeitgeber beantragt — zwei unterschiedliche Fördersituationen.
Wie stellen Träger den Antrag?
In vier Schritten: Förderfähigkeit prüfen, Teilnehmer- und Betriebsdaten erfassen, pro Beschäftigtem einen Förderantrag mit Bedarfsbegründung erstellen und die vollständigen Unterlagen bei der zuständigen Agentur für Arbeit einreichen. Die Agentur für Arbeit entscheidet anschließend über die Bewilligung.
Reicht Bewillo den Antrag bei der Agentur für Arbeit ein?
Nein. Bewillo bereitet die Anträge auf, erzeugt die einreichungsfertigen Formulare und Begründungstexte und holt die Unterschriften ein. Die Einreichung bei der zuständigen Agentur für Arbeit nehmen Sie als Träger wie gewohnt selbst vor — Bewillo erzeugt und verfolgt, reicht aber nicht ein.
Garantiert Bewillo die Bewilligung der Förderung?
Nein. Über die Bewilligung und die Höhe der Kostenübernahme entscheidet allein die Agentur für Arbeit. Bewillo unterstützt dabei, vollständige und förderlogik-konforme Unterlagen zu erstellen — eine Genehmigungsgarantie gibt es nicht und darf es nicht geben.
Wo werden die Beschäftigtendaten verarbeitet?
Antrags- und Teilnehmerdaten werden in Frankfurt verarbeitet; einzelne Dienste (z. B. Authentifizierung, E-Mail-Versand) laufen über US-Anbieter mit AVV, SCCs und DPF. Bewillo ist DSGVO-konform aufgebaut. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

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