Förderung Beschäftigter · § 82 SGB III

Sammelantrag ausfüllen — Anleitung für Bildungsträger.

Der Sammelantrag der Arbeitsagentur, Feld für Feld erklärt — und wie Sie ihn für eine ganze Gruppe in Minuten automatisch ausfüllen lassen.

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Sammelantrag · Feld für Feld erklärt

Der Sammelantrag der Bundesagentur für Arbeit — die wichtigsten Abschnitte, in der Reihenfolge der Anleitung:

  • Betriebsnummer & Maßnahmen-CodeSchritt 1 · Betriebsdaten
  • Erhebungsbogen je BeschäftigtemSchritt 2 · Unterschriften
  • Sammelantrag-Liste der GruppeVergleichbare Qualifizierung
  • Nachweise & VerwendungsnachweisSchritt 3 + 4 · Belege
Anleitung unten — oder die Gruppe in Minuten automatisch ausfüllen lassen.
Schritt für Schritt

In vier Schritten zum vollständigen Sammelantrag

So füllen Träger den Sammelantrag für die Qualifizierung mehrerer Beschäftigter aus — von den Betriebsdaten bis zum Verwendungsnachweis.

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    Schritt 1 · Betriebsdaten

    Betriebs- und Maßnahmedaten erfassen

    Tragen Sie die Daten des antragstellenden Betriebs und der geplanten Qualifizierung ein: Betriebsnummer, Anschrift, Ansprechpartner sowie Maßnahmen-Code, AZAV-Zulassung und KURSNET-Nummer der Maßnahme.

    • Betriebsnummer und vollständige Anschrift des Arbeitgebers
    • Maßnahmen-Code, Bezeichnung und Stundenumfang der Qualifizierung
    • AZAV-Zulassung des Trägers und KURSNET-Eintrag der Maßnahme
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    Schritt 2 · Unterschriften

    Erhebungsbögen an die Beschäftigten geben

    Jede teilnehmende Person erhält einen Erhebungsbogen mit ihren persönlichen Daten und unterschreibt. Beim Sammelantrag wiederholt sich dieser Schritt für jede Person der Gruppe — Beschäftigte, Arbeitgeber und Träger zeichnen gegen.

    • Persönliche Daten je Person: Name, Sozialversicherungsnummer, Geburtsdatum
    • Erklärung zur Weiterbildung und Einverständnis der beschäftigten Person
    • Unterschriften von Beschäftigtem, Arbeitgeber und Träger
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    Schritt 3 · Nachweise

    Nachweise und Unterlagen zusammenstellen

    Stellen Sie die Belege zusammen, die der Sammelantrag verlangt: Lehrgangskosten, Kursbeschreibung, Zertifikate und der Nachweis der AZAV-Zulassung. Diese Unterlagen gehören für die ganze Gruppe gebündelt.

    • Lehrgangs- und Kostenübersicht der Maßnahme
    • Kursbeschreibung, Lernziele und Zertifikat/Abschluss
    • Nachweis der AZAV-Zulassung und der KURSNET-Buchbarkeit
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    Schritt 4 · Einreichung & Nachweis

    Antrag einreichen und Verwendungsnachweis vormerken

    Der vollständige Sammelantrag mit Listen und Nachweisen geht an die zuständige Agentur für Arbeit — online über den eService oder als Datei-Upload. Nach Abschluss der Maßnahme bleibt ein enges Zeitfenster für den Verwendungsnachweis.

    • Sammelantrag mit Sammelantrag-Liste und allen Erhebungsbögen einreichen
    • Online über den BA-eService oder als gebündelter Datei-Upload
    • Verwendungsnachweis innerhalb der Drei-Monats-Frist nach Maßnahmeende
Förderlogik nach § 82 SGB III

Die 120-Stunden-Regel & die Vergleichbarkeit

Diese förderrechtlichen Eckpunkte entscheiden, ob eine Gruppe als Sammelantrag durchgeht — bevor Sie ein einziges Feld ausfüllen.

Mehr als 120 Stunden

Eine Förderung nach § 82 SGB III setzt in der Regel eine Maßnahme von mehr als 120 Stunden voraus. Kürzere Lehrgänge fallen üblicherweise nicht unter die Beschäftigtenförderung.

AZAV-zugelassen & in KURSNET

Sowohl der Träger als auch die konkrete Maßnahme müssen nach AZAV zugelassen und über KURSNET buchbar sein. Ohne Zulassung und KURSNET-Eintrag ist die Maßnahme nicht förderfähig.

Vergleichbarkeit der Qualifizierung

Ein Sammelantrag bündelt nur Personen mit vergleichbarer Qualifizierung. Sind die Weiterbildungen zu unterschiedlich, gehören sie in getrennte Anträge — die Vergleichbarkeit entscheidet über die Gruppe.

Eine Gruppe, eine Begründung

Für die vergleichbare Gruppe genügt eine gemeinsame Sammelantragsbegründung statt N einzelner Texte. Sie muss Bedarf, Arbeitsmarktbezug und Notwendigkeit für die Gruppe schlüssig darlegen.

Kostenbeteiligung nach Betriebsgröße

Wie hoch die Agentur für Arbeit fördert, hängt von der Betriebsgröße ab — kleinere Betriebe werden stärker entlastet als große. Den Eigenanteil des Arbeitgebers weist der Antrag aus.

Drei-Monats-Frist für den Nachweis

Nach Abschluss der Maßnahme bleibt nur ein enges Zeitfenster für den Verwendungsnachweis. Über eine ganze Gruppe hinweg ist diese Frist von Hand kaum lückenlos nachzuhalten.

Diese Angaben sind förderrechtliches Domänenwissen aus Quellen der Bundesagentur für Arbeit. Die Entscheidung über die Förderung trifft die Agentur für Arbeit, nicht Bewillo.

Was zu Rückläufern führt

Häufige Fehler beim Sammelantrag

Ein Formfehler ist ein Ablehnungsgrund. Diese Stolpersteine schicken den Antrag zurück — oft erst Wochen nach der Einreichung.

Maßnahmen-Code oder KURSNET-Nummer fehlt

Ohne korrekten Maßnahmen-Code und KURSNET-Eintrag lässt sich die Maßnahme nicht zuordnen — ein häufiger Grund für Rückläufer schon vor der inhaltlichen Prüfung.

Uneinheitliche Gruppe im Sammelantrag

Werden zu unterschiedliche Qualifizierungen in einen Sammelantrag gepackt, fehlt die Vergleichbarkeit. Die Agentur für Arbeit trennt die Fälle dann auf oder lehnt ab.

Fehlende oder falsche Unterschriften

Beim Sammelantrag müssen Beschäftigte, Arbeitgeber und Träger zeichnen. Eine fehlende Unterschrift in einer einzigen Zeile kann den gesamten Antrag aufhalten.

Schwache oder fehlende Begründung

Wird der Bedarf der Qualifizierung nicht nachvollziehbar dargelegt, scheitert der Antrag an der Begründung — unabhängig davon, ob alle Felder ausgefüllt sind.

Verwendungsnachweis-Frist verpasst

Wer die Drei-Monats-Frist nach Maßnahmeende übersieht, riskiert die Förderung selbst bei bewilligtem Antrag. Über viele Teilnehmer hinweg geht der Überblick schnell verloren.

Tippfehler in SV-Nummer, IBAN oder PLZ

Eine verdrehte Sozialversicherungsnummer oder eine vierstellige PLZ fällt oft erst durch einen Rückläufer auf — Wochen später, wenn der Antrag längst eingereicht ist.

Oder: automatisch

Lass Bewillo den Sammelantrag ausfüllen.

Aus einer CSV werden geprüfte, vollständig vorausgefüllte Sammelanträge — kein vergessenes Feld, keine fehlende Unterlage. Die Einreichung bei der Agentur für Arbeit nehmen Sie wie gewohnt selbst vor.

  • Eine CSV statt N Erhebungsbögen

    Die Daten der ganzen Gruppe kommen als eine CSV ins System — statt dieselben Stammdaten Person für Person in mehrere Formulare zu tippen.

  • Zeilengenau geprüft, bevor die Behörde es sieht

    Bewillo prüft jede Zeile auf Pflichtfelder und Formate — SV-Nummer, IBAN, PLZ, Datum — mit verständlichen deutschen Fehlermeldungen. Kein vergessenes Feld, keine fehlende Angabe.

  • Sammelantrag-Liste automatisch aufbereitet

    Ab einer konfigurierbaren Teilnehmerzahl (standardmäßig 5) erzeugt Bewillo den Antrag als Sammelantrag — Sammelantrag-Liste und Kombi-Liste vorausgefüllt aus den Stammdaten der Gruppe.

  • Die Gruppe signiert per Link

    Jede beschäftigte Person unterschreibt ohne Login per persönlichem Magic-Link. Den fertigen Sammelantrag reichen Sie wie gewohnt selbst bei der Agentur für Arbeit ein.

Häufige Fragen zum Sammelantrag

Ab wie vielen Beschäftigten lohnt sich ein Sammelantrag?
Ein Sammelantrag bündelt mehrere Beschäftigte mit vergleichbarer Qualifizierung in einem Vorgang. Förderrechtlich ist nicht eine feste Personenzahl entscheidend, sondern die Vergleichbarkeit der Qualifizierung. In Bewillo wird ein Antrag ab einer konfigurierbaren Schwelle — standardmäßig 5 Beschäftigte — automatisch als Sammelantrag aufbereitet.
Was gehört alles in den Sammelantrag?
Zum Sammelantrag gehören die Betriebs- und Maßnahmedaten, je Person ein unterschriebener Erhebungsbogen, die Sammelantrag-Liste mit allen Beschäftigten sowie die Nachweise zur Maßnahme: Lehrgangskosten, Kursbeschreibung, Zertifikate und der Nachweis der AZAV-Zulassung. Eine gemeinsame Begründung deckt die vergleichbare Gruppe ab.
Stellt man den Sammelantrag online oder als PDF-Upload?
Beides ist üblich: Betriebsdaten lassen sich online über den eService der Bundesagentur für Arbeit erfassen, die unterschriebenen Erhebungsbögen und Nachweise werden als Datei hochgeladen. Welcher Weg vorgeschrieben ist, klären Sie mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.
Was bedeutet die 120-Stunden-Regel?
Eine Förderung nach § 82 SGB III setzt in der Regel eine Maßnahme von mehr als 120 Stunden voraus. Sie muss außerdem AZAV-zugelassen und über KURSNET buchbar sein. Kürzere Lehrgänge fallen üblicherweise nicht unter die Beschäftigtenförderung. Dies ist förderrechtliches Domänenwissen — die Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit.
Müssen alle Beschäftigten dieselbe Weiterbildung machen?
Für einen Sammelantrag müssen die Qualifizierungen vergleichbar sein. Sind die Weiterbildungen zu unterschiedlich, gehören sie in getrennte Anträge. In Bewillo bleibt die vergleichbare Gruppe ein Sammelantrag, abweichende Fälle laufen als Einzelanträge weiter.
Welche Frist gilt für den Verwendungsnachweis?
Nach Abschluss der Maßnahme bleibt nur ein enges Zeitfenster — in der Regel drei Monate — für den Verwendungsnachweis. Über eine ganze Gruppe hinweg ist diese Frist von Hand schwer nachzuhalten; ein zentraler Status hilft, sie nicht zu übersehen.
Kann Bewillo den Sammelantrag automatisch ausfüllen?
Ja — aus einer CSV der Gruppe bereitet Bewillo den Sammelantrag mit Sammelantrag-Liste und Kombi-Liste vorausgefüllt auf und prüft jede Zeile auf Pflichtfelder und Formate. Geprüft werden Datenformate und Pflichtfelder, nicht die förderrechtliche Eignung.
Reicht Bewillo den Sammelantrag bei der Agentur für Arbeit ein?
Nein. Bewillo erzeugt die einreichungsfertigen Dokumente und verfolgt den Status — die Einreichung bei der Agentur für Arbeit bleibt bewusst beim Träger. Eine direkte Schnittstelle zur BA gibt es nicht.

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