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Sammelantrag nach § 82 SGB III

Sammelantrag nach § 82
als Bildungsträger vorbereiten

Den Antrag stellt der Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit. Dieser Guide ordnet Maßnahmen-, Zeit-, Kosten- und Zulassungsdaten für die interne Übergabe.

01 · Eignung

Eine gemeinsame Weiterbildung und vergleichbare Ausgangslagen öffnen den Sammelweg

Prüfe zuerst die gemeinsame Weiterbildung und die Vergleichbarkeit der Beschäftigten. So wird aus einer Personengruppe noch nicht automatisch ein Sammelantrag.

Mehrere Beschäftigte

Der Sammelweg nach § 82 Absatz 5 SGB III betrifft mehrere Beschäftigte. Die Norm nennt keine feste Zahl. Ein interner Softwarewert ist deshalb keine Rechtsregel.

Vergleichbare Ausgangslage

Vergleichbarkeit kann bei Qualifikation oder Bildungsziel oder Weiterbildungsbedarf bestehen. Diese Merkmale sind Alternativen und keine gemeinsame Pflichtliste.

Für geringqualifizierte Beschäftigte in einer abschlussorientierten Weiterbildung gilt die Individualförderung nach § 81 Abs. 2 SGB III. Prüfe die Voraussetzungen im Förderüberblick.

02 · Verantwortung

Bildungsträger bereitet vor, Arbeitgeber beantragt, BA entscheidet

Der Bildungsträger kann die Vorbereitung wichtiger Unterlagen unterstützen, ist aber nicht der Antragsteller. Die Rollen bleiben auch dann getrennt, wenn ein gemeinsames Team zusammenarbeitet.

Bildungsträger

Maßnahme und Unterlagen vorbereiten

Für die interne Zusammenarbeit kann der Bildungsträger Maßnahmen-, Zeit-, Kosten- und Zulassungsdaten bereitstellen und die Angaben über die Dokumente hinweg konsistent halten.

Er trifft keine Förderentscheidung und ersetzt nicht den Arbeitgeber im BA-Verfahren.

Beschäftigte und Betriebsvertretung

Zustimmung und persönliche Angaben liefern

Die Beschäftigten oder die Betriebsvertretung stimmen dem Sammelverfahren zu. Jede teilnehmende Person liefert zusätzlich die persönlichen Angaben im Erhebungsbogen.

Die Zustimmung zum Sammelverfahren ist nicht dasselbe wie ein ausgefüllter und unterschriebener Erhebungsbogen.

Agentur für Arbeit

Voraussetzungen prüfen und entscheiden

Die Agentur für Arbeit prüft den Förderfall und entscheidet über die Leistung. Aus einer vollständigen Vorbereitung folgt keine Förderzusage.

Bewillo und der Bildungsträger können diese Entscheidung nicht vorwegnehmen.

03 · Unterlagen

Gemeinsame Maßnahmedaten treffen auf persönliche Unterlagen

Ein Sammelantrag verbindet gemeinsame Maßnahmedaten mit persönlichen Angaben je beschäftigter Person. Zustimmung, Erhebungsbogen und Nachweise erfüllen dabei unterschiedliche Aufgaben.

Liste der Teilnehmenden

Die Liste ordnet die Beschäftigten dem Sammelantrag zu. Sie enthält unter anderem Namen, Sozialversicherungsnummern und Geburtsdaten sowie Angaben für den Arbeitsentgeltzuschuss.

Erhebungsbogen je Person

Für jede teilnehmende Person wird ein ausgefüllter und unterschriebener Erhebungsbogen benötigt. Darin stehen persönliche Angaben und Erklärungen der beschäftigten Person.

Amtliche Dokumente

Die Formulare am tatsächlichen Arbeitsschritt

Die Vorschauen zeigen die verfügbaren BA-Dokumente. Öffne für die Bearbeitung immer das aktuelle Original der Bundesagentur für Arbeit.

Vorschau des BA-Dokuments Anlage zum Sammelantrag - Liste der Teilnehmenden
TeilnehmerlisteBA036265

Anlage zum Sammelantrag - Liste der Teilnehmenden

Diese Liste ist der operative Kern des Sammelantrags: Sie bildet ab, welche Beschäftigten zur Gruppe gehören und welche Daten die Agentur für Arbeit für Bewilligung und Abrechnung nachvollziehen muss.

Offizielle BA-Anlage für Maßnahmebeginn, Veränderungen und Schlussabrechnung.

Offizielle BA-Quelle öffnen
04 · Vorbereitung

Teilnehmerliste, Erhebungsbögen und Nachweise müssen konsistent sein

Als interne Qualitätskontrolle können wiederkehrende Angaben über Teilnehmerliste, Erhebungsbögen und Nachweise hinweg abgeglichen werden.

Personendaten abgleichen

Als interne Qualitätskontrolle empfiehlt sich vor der Übergabe der Abgleich von Namen, Geburtsdaten und Sozialversicherungsnummern zwischen Teilnehmerliste und Erhebungsbögen.

Unterlagen vollständig übergeben

Für eine geordnete interne Übergabe kann der Bildungsträger offene Angaben kennzeichnen. Die abschließende Prüfung und Einreichung bleiben beim Arbeitgeber.

05 · Nächste Handlung

Das vorbereitete Paket geht zurück an den Arbeitgeber

Nach der internen Vorbereitung bleibt die Verantwortung klar: Der Bildungsträger kann Unterlagen bereitstellen, der Arbeitgeber ergänzt seine Angaben und nutzt den aktuellen BA-Weg.

Offene Angaben klären

Für eine geordnete interne Übergabe empfiehlt es sich, fehlende Teilnehmerdaten, Zustimmungen und Nachweise mit den jeweils verantwortlichen Personen zu klären.

Aktuellen BA-Weg verwenden

Der Arbeitgeber kann Angaben online erfassen oder ausgefüllte Formulare und Nachweise im BA-Portal hochladen. Maßgeblich ist der aktuelle Weg der zuständigen Agentur für Arbeit.

Nach der Maßnahme

Nach der Weiterbildung weist der Arbeitgeber die tatsächlichen Kosten nach

Spätestens drei Monate nach Ende der Weiterbildung weist der Arbeitgeber die tatsächlichen Lehrgangskosten und die Zahlung an den Bildungsträger nach. Wurden weitere Weiterbildungskosten beantragt, weist er außerdem deren Zahlung an die Beschäftigten nach.

Bewillo im QCG-Ablauf

Bewillo verbindet Gruppendaten mit den Unterlagen jeder Person

Bewillo bildet Einzel- und Sammelweg in einem gemeinsamen QCG-Prozess ab. Beim Sammelweg kommen vor allem Gruppenbezug, wiederkehrende Teilnehmerangaben und zusätzliche Dokumente hinzu.

Teilnehmerdaten gemeinsam prüfen

Bewillo übernimmt Daten aus ausgefüllten Excel-Dateien und zeigt Formatfehler mit Bezug zur betroffenen Zeile an.

Dokumente aus denselben Daten vorbereiten

Wiederkehrende Angaben fließen in die benötigten Einzel- und Gruppendokumente. Der fachliche Weg bleibt derselbe QCG-Prozess.

Unterschriften und Status zuordnen

Teilnehmerbezogene Dokumente bleiben mit der richtigen Person und ihrem Signaturstatus verbunden. Die Übermittlung an die BA bleibt außerhalb von Bewillo.

Der verkürzte Produktausschnitt zeigt Dokumentvorbereitung und Prüfung. Die Übermittlung an die Agentur für Arbeit ist nicht Teil dieses Ablaufs.

Antworten

Häufige Fragen zum Sammelantrag

Die Antworten bleiben bei den verfügbaren Primärquellen und der belegten Bewillo-Systemgrenze.

Ab wie vielen Beschäftigten ist ein Sammelantrag möglich?
§ 82 Absatz 5 SGB III spricht von mehreren Beschäftigten und nennt keine feste Zahl. Entscheidend sind dieselbe Weiterbildung und eine vergleichbare Ausgangslage. Ein Bewillo-Schwellenwert ist keine Rechtsregel.
Wer stellt den Sammelantrag bei der Agentur für Arbeit?
Der Arbeitgeber stellt den Sammelantrag gegenüber der Agentur für Arbeit. Für die interne Zusammenarbeit kann der Bildungsträger Maßnahmen-, Zeit-, Kosten- und Zulassungsdaten geordnet bereitstellen.
Welche Angaben kann der Bildungsträger intern bereitstellen?
Maßnahme- und Kostendaten sowie Zulassungsnachweise können Teil der internen Vorbereitung sein. Der konkrete Umfang wird mit dem Arbeitgeber abgestimmt und richtet sich nach dem Förderfall.
Wie kann der Arbeitgeber die Unterlagen einreichen?
Die BA bietet eine Online-Erfassung an. Alternativ können ausgefüllte PDF-Formulare und Nachweise über das Portal hochgeladen werden. Für den konkreten Fall gilt der aktuelle Weg der zuständigen Agentur für Arbeit.
Übermittelt Bewillo den Antrag an die Agentur für Arbeit?
Nein. Die Software unterstützt die Datenprüfung, Dokumentvorbereitung und Zuordnung von Unterschriften. Den Antrag sendet der Arbeitgeber selbst über den vorgesehenen BA-Weg.