Bewillo Handbuch
Anträge

Anfragen über den Fördercheck

Einen öffentlichen Fördercheck anlegen, den Link an Arbeitgeber geben und die eingehenden Anfragen als Entwurf weiterbearbeiten.

Mit dem Fördercheck prüfen Arbeitgeber ohne Konto, ob eine Weiterbildung ihrer Beschäftigten nach § 82 SGB III (Beschäftigtenqualifizierung) gefördert werden kann. Wer die Anfrage absendet, landet bei dir als Entwurf mit laufender Datenerhebung.

Du brauchst

So gehst du vor

Leg den Fördercheck an

Öffne Fördercheck (öffnet Bewillo in einem neuen Tab) in den Einstellungen und klicke auf Fördercheck anlegen. Gib eine Bezeichnung ein und wähle die vorbelegte Agentur. Der erste Fördercheck wird dein Standard-Link und ist sofort aktiv.

Einstellungsseite Fördercheck mit dem Standard-Fördercheck und einem zweiten Fördercheck mit eigenem Linknamen, je mit Schalter Aktiv, Link und den Knöpfen Link kopieren, Öffnen und BearbeitenOriginalbild öffnen (neuer Tab)

Leg bei Bedarf weitere an

Für Regionen oder Kampagnen legst du weitere an, jeder mit einem Linkname aus Kleinbuchstaben, Zahlen und Bindestrichen. Der Link bleibt danach fest, Bezeichnung und Agentur änderst du mit Bearbeiten.

Klicke auf Link kopieren und stell den Link auf deine Website oder in Anzeigen und E-Mails. Öffnen zeigt den Fördercheck wie der Arbeitgeber. Mit dem Schalter Aktiv nimmst du einen Link vom Netz, ohne ihn zu löschen.

Übernimm die Anfrage

Neue Anfragen öffnest du unter Alle Anträge (öffnet Bewillo in einem neuen Tab). Lege über Nicht zugewiesen fest, wer sie bearbeitet. Der Fördercheck hat dem Arbeitgeber gesagt, dass du Dauer und Zulassung prüfst. Wähle im Prüfschritt deshalb eine Maßnahme mit mehr als 120 Stunden (§ 82 Abs. 1 Nr. 4 SGB III), asynchrone Lernanteile zählen nicht mit. Passt keine, sag es dem Arbeitgeber früh. Ab hier arbeitest du wie bei Antrag online anlegen.

Entwurf aus dem Fördercheck mit den Kennzeichnungen Automatisch erstellt, Datenerhebung läuft und Nicht zugewiesen sowie der Karte Fördercheck mit Betriebsgröße, Förderanteilen, Voraussetzungen und dem Hinweis zur 120-Stunden-GrenzeOriginalbild öffnen (neuer Tab)

Du bekommst

  • Je Anfrage, bei der der Arbeitgeber alle Voraussetzungen bejaht hat, einen Entwurf mit Automatisch erstellt im Dashboard (öffnet Bewillo in einem neuen Tab) in der Spalte Datenerhebung. Eine eigene Nachricht kommt nicht, schau regelmäßig nach. Verneinte Anfragen kommen nicht bei dir an.
  • Die Karte Fördercheck zeigt, was der Arbeitgeber angegeben und als Ersteinschätzung gesehen hat, auch die Förderanteile nach Betriebsgröße. Ob gefördert wird, entscheidet die Agentur.
  • Arbeitgeber und Teilnehmer haben ihre Einladung schon bekommen. Du musst nichts senden.
  • Der Entwurf ist immer ein Vollständiger Antrag mit den Formularen der gewählten Agentur (Regionale Zusatzdokumente). Die Maßnahme legst du im Prüfschritt fest.

Die vorbelegte Agentur kann der Arbeitgeber ändern, übernommen wird seine Wahl. Zuständig ist die Agentur des Betriebs, in dem die Personalverantwortung liegt, nicht unbedingt die des Standorts. Prüf die Wahl im Reiter BA-Unterlagen, bevor die Unterlagen zur Unterschrift gehen. Danach ist sie gesperrt.

Wenn es hakt

  • Dieser Fördercheck ist nicht verfügbar. Das sieht der Arbeitgeber bei einem ausgeschalteten oder gelöschten Link. Prüfe den Schalter Aktiv und die Adresse.
  • Dieser Linkname ist schon vergeben. Wähle einen anderen.
  • Den Fördercheck mit Standard kannst du nicht löschen, nur ausschalten. Nach dem Löschen eines anderen bleiben eingegangene Entwürfe bestehen.

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